Zutrittskontrolle durch Gesichtserkennung

ermöglicht das Freigeben einer Personensperre ganz ohne Aushändigen von Schlüsseln, Transponderkarten oder sonstigen Datenträgern, somit ist auch die Weitergabe dieser Hilfsmittel ausgeschlossen. Nebenbei steigt der Komfort für den Nutzer sowie für den Betreiber.

Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten können ganz einfach die Personensperre passieren. Die Freigabe kann vom Betreiber jederzeit im Erkennungs-Gerät modifiziert werden. Der Betreiber oder Eigentümer hat über das Protokoll des Zutrittssystems ständig die Kontrolle, wer sein Gelände tatsächlich betreten hat.

Die Gesichter können über die geräte-interne Webseite eingepflegt werden, dabei wird das Bild des Gesichts der freigegebenen Person beispielsweise per Smartphone aufgenommen und an das Erkennungsmodul Rigel übertragen. Umfangreiche Funktionen einer Zutrittssteuerung, wie uhrzeit-/datums-abhängige Freigaben, erlauben dem Betreiber den Zutritt individuell einzuschränken. Die Gesichtsdaten sind in komprimierter Form dabei lediglich im Gerät gespeichert, es findet keine Übertragung an andere Systeme statt, der Zugriff bzw. das Lesen und Weitergeben dieser Daten ist nicht möglich.

Wir arbeiten an einem innovativen System zum Ausrüsten von Personensperren, Drehkreuze, Drehsperren, Flügelsperren, Schwenktüren, etc. zur Freigabe durch Gesichtserkennung. Sind Sie interessiert, dann schreiben Sie uns!

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