Aufgrund der Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unserer Produkte können wir es uns erlauben eine ausgiebige Hersteller-Garantie auszurufen. Was bei Heizungsanlagen und Einrichtungsgegenständen Gang und Gebe ist, ist bei elektronischen Produkten kaum bekannt. Während die gesetzliche Gewährleistung nur die Unversehrtheit bei der Warenübergabe zum Kaufzeitpunkt abdeckt, sichert die Hersteller-Garantie für eine begrenzte Zeit auch danach den vollen Funktionsumfang der Ware.

Beispiel: Ein Haarriss im Gehäuse der schon beim Kauf des Gerätes vorhanden war, ist durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt, sofern der Fehler innerhalb von zwei Jahren entdeckt und reklamiert werden kann. Ein während des Betriebes durch normale Vibration entstandener Riss im Gehäuse deckt die gesetzliche Gewährleistung nicht ab. Der Käufer ist auf die Kulanz des Lieferanten bzw. Herstellers angewiesen, wenn er den Schaden erstattet haben möchte. Die Hersteller-Garantie bietet dem Kunden die Sicherheit, dass auch solche Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit kostenlos behoben werden.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren geben wir auf unsere Erkennungsgeräte (Pollux, Castor, HinnKey und Wasat) volle drei Jahre Funktionsgarantie.

Auf Wunsch und kleinem Aufpreis kann diese Garantiezeit auf 5 Jahre ausgebaut werden!

Bitte beachten Sie: Die Garantie entfällt bei Öffnen des Gerätes, bei Fremd-Wartung, bei Fremd-Reparatur, unsachgemäßer Bedienung oder Montage und Schäden durch Fremdeinwirkung. Achten Sie außerdem auf unsere Empfehlungen hier auf dieser Webseite bzw. in unserer Korrespondenz.

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