Das Wichtigste zur EU-Datenschutzgrundverordnung in Kürze

  • Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.
  • Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen.
  • Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung kann das betreffende Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße kosten – oder bis zu 4 % dessen weltweiter Umsätze (je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt).

In Deutschland sind bereits jetzt schon viele der neuen Ideen alte Bekannte aus dem Bundesdatenschutzgesetz, nahm sich die EU-Kommission doch gerade die Bundesrepublik zum Vorbild.

Das Wichtigste beim Einsatz unserer Kfz-Kennzeichenerkennung im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung

Eine Kfz-Kennzeichenerkennung bleibt natürlich erlaubt, insbesondere zur Ausübung des Hausrechts. Die Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten unterliegt auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung weiterhin strengen Voraussetzungen und bedarf zum Beispiel der vorherigen Einwilligung des Betroffenen. Unsere Erkennungsgeräte (Pollux, Castor) machen es jedoch dem Anwender leicht der Verordnung zu entsprechen.

  • Protokolldaten werden in den Erkennungsgeräten (Pollux, Castor) automatisch gelöscht.
  • Freigabeeinträge werden nach Ablauf der Zufahrtserlaubnis ebenso automatisch gelöscht.
  • Die Kfz-Kennzeichenerkennung führt eine Reduktion der Bild-Daten durch. Bildbereiche müssen daher nicht verpixelt werden, sofern Videobilder nicht anderweitig abgegriffen werden. Bei Einsatz unserer Pollux ist der Abgriff von Kamerabilder nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Es besteht wie schon vor der Einführung der Verordnung Hinweispflicht, dass eine Kfz-Kennzeichenerkennung eingesetzt wird. Auf Anfrage hat jede Person das Recht auf Auskunft über alle sie betreffenden Daten und über den Zweck der Datenerhebung, Empfänger und Verantwortliche der Datenverarbeitung, Dauer der Datenspeicherung, Rechte zur Berichtigung, Sperren und Löschen und etwaige Verwendung der Daten für Profiling-Zwecke.

Gerne beraten wir Sie bei konkreten Fragen zum Datenschutz, individuell und vertraulich!

Quellen:

 

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