DIE ZEIT titelte in der Ausgabe vom 21.September 2017 (Nr.39, Seite-37):

Das Gesicht als Nummernschild

In dem Artikel beschreibt der Autor Stefan Schmitt die Technik zur Gesichtserkennung als problematischen Trend. Am Beispiel der Funktion Face-ID im neuen iPhone-X will er aufzeigen wie schnell und schleichend sich Technik in unser Alltagsleben einnisten kann. Face-ID dient im erwähnten Smartphone dazu selbiges automatisch einzuschalten, sobald das Gesicht des Besitzers vor der Linse auftaucht. Problematisch dabei ist, meint der Autor, dass diese Einschaltautomatik zur Gewöhnung der Gesichtserkennung bei den Menschen führen werde. Es desensibilisiert die Menschen im Umgang mit dieser Technik. Im Zusammenhang mit den allerorts vorhandenen Videokameras könnte dies eine problematische Entwicklung unterstützen.

Das wirklich Besorgniserregende an dieser Einschalthilfe ist meineserachtens, nicht die Gesichtserkennung an sich, sondern die Tatsache dass die Menschen im Umfeld dieses Smartphones darauf keinen Einfluss haben, dass sie gescannt werden. Sie sind noch nicht mal darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ihr Gesicht durch ein Smartphone gescannt und möglicherweise mit einer Datenbank verifiziert wird.

Darüberhinaus ist es problematisch, wenn die Gesichtsdaten an Dritte weitergegeben bzw. von Dritten abgefragt werden könnten. Da bin ich mit dem Autor des Die-Zeit-Artikels einer Meinung. Hersteller von Geräten mit Gesichtserkennung sollten nicht dazu beitragen, dass eine flächendeckende Überwachung durch Datenweitergabe oder Zusammenschalten vieler Einzelgeräte möglich wird. Die Daten sollten nur dem Besitzer des Gerätes zur Verfügung stehen, eine Weitergabe an Dritte darf nur mit dem Einverständnis des Besitzers möglich sein.

Zusätzlich ist für eine Kenntlichmachung durch Schilder, etc. des überwachten Raumes zu sorgen. Der Gesetzgeber ist gefordert die Gesichtserkennung ebenso wie bei der Kfz-Nummernschilderkennung bereits vorgeschrieben, klar zu regeln.

  1. Zivile Nutzung im Rahmen des Hausrechts ist unproblematisch
  2. Kenntlichmachung des überwachten Bereichs
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